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   StGH Hessen, 13.01.1999 - P.St. 1320   

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StGH Hessen, 13.01.1999 - P.St. 1320 (https://dejure.org/1999,13397)
StGH Hessen, Entscheidung vom 13.01.1999 - P.St. 1320 (https://dejure.org/1999,13397)
StGH Hessen, Entscheidung vom 13. Januar 1999 - P.St. 1320 (https://dejure.org/1999,13397)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1166

    Bundesrecht; Darlegungspflicht; Substantiierung; Substantiierungsanforderungen;

    Auszug aus StGH Hessen, 13.01.1999 - P.St. 1320
    Die substantiierte Schilderung des Lebenssachverhalts verlangt dabei vom Grundrechtskläger, der sich gegen eine gerichtliche Entscheidung wendet, einen aus sich heraus - ohne Hinzuziehung von Akten und ohne Stellungnahmen anderer Verfahrensbeteiligter - verständlichen Vortrag (StGH, Beschluss vom 22. Dezember 1993 - P.St. 1166 -, StAnz. 1994, S. 738; Beschluss vom 12. Dezember 1995 - P.St. 1191 - StAnz. 1996, S. 413), insbesondere auch die Vorlage der angegriffenen Entscheidung oder die nachvollziehbare Darlegung ihres Inhalts und des Gegenstandes des Ausgangsverfahrens (StGH, Beschluss vom 9. Juli 1997 - P.St. 1271 -, StAnz. S. 2299).
  • StGH Hessen, 09.07.1997 - P.St. 1271

    Verfassungsbruch; Strafverfahren; Rechtsbeugung; Richteranklage; Europäischer

    Auszug aus StGH Hessen, 13.01.1999 - P.St. 1320
    Die substantiierte Schilderung des Lebenssachverhalts verlangt dabei vom Grundrechtskläger, der sich gegen eine gerichtliche Entscheidung wendet, einen aus sich heraus - ohne Hinzuziehung von Akten und ohne Stellungnahmen anderer Verfahrensbeteiligter - verständlichen Vortrag (StGH, Beschluss vom 22. Dezember 1993 - P.St. 1166 -, StAnz. 1994, S. 738; Beschluss vom 12. Dezember 1995 - P.St. 1191 - StAnz. 1996, S. 413), insbesondere auch die Vorlage der angegriffenen Entscheidung oder die nachvollziehbare Darlegung ihres Inhalts und des Gegenstandes des Ausgangsverfahrens (StGH, Beschluss vom 9. Juli 1997 - P.St. 1271 -, StAnz. S. 2299).
  • StGH Hessen, 12.12.1995 - P.St. 1191

    Vorläufiger Rechtsschutz; rechtliches Gehör; Rechtsstaatsprinzip; effektiver

    Auszug aus StGH Hessen, 13.01.1999 - P.St. 1320
    Die substantiierte Schilderung des Lebenssachverhalts verlangt dabei vom Grundrechtskläger, der sich gegen eine gerichtliche Entscheidung wendet, einen aus sich heraus - ohne Hinzuziehung von Akten und ohne Stellungnahmen anderer Verfahrensbeteiligter - verständlichen Vortrag (StGH, Beschluss vom 22. Dezember 1993 - P.St. 1166 -, StAnz. 1994, S. 738; Beschluss vom 12. Dezember 1995 - P.St. 1191 - StAnz. 1996, S. 413), insbesondere auch die Vorlage der angegriffenen Entscheidung oder die nachvollziehbare Darlegung ihres Inhalts und des Gegenstandes des Ausgangsverfahrens (StGH, Beschluss vom 9. Juli 1997 - P.St. 1271 -, StAnz. S. 2299).
  • StGH Hessen, 08.09.1998 - P.St. 1317

    Darlegung; Darlegungsanforderungen Darlegungserfordernis Darlegungslast

    Auszug aus StGH Hessen, 13.01.1999 - P.St. 1320
    Die Zulässigkeit der Grundrechtsklage erfordert gemäß § 43 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die Staatsgerichtshof - StGHG -, dass der Antragsteller substantiiert einen Lebenssachverhalt schildert, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit einer Verletzung von Grundrechten der Hessischen Verfassung ergibt (vgl. StGH, Beschluss vom 8. September 1998 - P.St. 1317 -).
  • StGH Hessen, 14.04.1999 - P.St. 1323

    Verfassungsbruch; Bundesrecht; Darlegungserfordernis; Darlegungslast;

    Die Zulässigkeit der Grundrechtsklage erfordert danach, dass der Antragsteller substantiiert einen Lebenssachverhalt schildert, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit einer Verletzung von Grundrechten der Hessischen Verfassung ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, zuletzt Beschluss vom 13.1.1999 - P.St. 1320 -).

    Wendet sich der Antragsteller - wie hier - gegen gerichtliche Entscheidungen, gehört zur substantiierten Schilderung eines Lebenssachverhalts ein aus sich heraus - ohne Hinzuziehung von Akten und ohne Stellungnahmen anderer Verfahrensbeteiligter - verständlicher Vortrag, insbesondere auch die Vorlage der angegriffenen Entscheidung oder die nachvollziehbare Darlegung ihres Inhalts und des Gegenstandes des Ausgangsverfahrens (ständige Rechtsprechung des StGH, zuletzt Beschluss vom 13.01.1999 - P.St. 1320 -).

  • StGH Hessen, 11.03.2003 - P.St. 1791

    Mangels zureichender Substantiierung unzulässige Grundrechtsklage - kein Verstoß

    Soweit es zum Verständnis der Entscheidung erforderlich ist, muss er darüber hinaus den Gegenstand des Ausgangsverfahrens schildern (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs - StGH -, vgl. etwa Beschluss vom 13.1.1999 - P.St. 1320 -, StAnz.
  • StGH Hessen, 15.08.2002 - P.St. 1430

    Unzulässige Grundrechtsklage - keine Verletzung des Willkürverbots und des

    Dazu gehört notwendig, dass der Antragsteller die angegriffene Entscheidung entweder vorlegt oder aber zumindest ihren Inhalt und den Gegenstand des Ausgangsverfahrens umfassend und nachvollziehbar wiedergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 13.01.1999 - P.St.1320 -, StAnz.
  • StGH Hessen, 11.09.2001 - P.St. 1375

    Wegen fehlender Substantiierung unzulässige Grundrechtsklage - keine Verletzung

    Dazu gehört notwendig, dass der Antragsteller die angegriffene Entscheidung entweder vorlegt oder aber zumindest ihren Inhalt und den Gegenstand des Ausgangsverfahrens umfassend und nachvollziehbar wiedergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 13.01.1999 - P.St. 1320 -, StAnz.
  • StGH Hessen, 14.11.1999 - P.St. 1347

    Bundesstaatsgewalt; Substantiierung; Substantiierungsanforderungen;

    Für eine zulässige Grundrechtsklage hätte der Antragsteller substantiiert einen Lebenssachverhalt schildern müssen, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit ergibt, dass die öffentliche Gewalt des Landes Hessen Grundrechte der Hessischen Verfassung verletzt hat (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, zuletzt Beschluss vom 13.01.1999 - P.St. 1320 -).
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